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   BGH, 09.03.1977 - 2 StR 642/76   

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https://dejure.org/1977,6698
BGH, 09.03.1977 - 2 StR 642/76 (https://dejure.org/1977,6698)
BGH, Entscheidung vom 09.03.1977 - 2 StR 642/76 (https://dejure.org/1977,6698)
BGH, Entscheidung vom 09. März 1977 - 2 StR 642/76 (https://dejure.org/1977,6698)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beanstandung der Mitwirkung eines Hauptschöffen als Hilfsschöffen

 
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  • BGH, 08.01.1974 - 1 StR 529/73

    Vorliegen des absoluten Revisionsgrunds der vorschriftswidrigen Besetzung des

    Auszug aus BGH, 09.03.1977 - 2 StR 642/76
    Da dieser noch vor dem Bekanntwerden der Verhinderung der Schöffin T. in der Schöffenliste gestrichen worden war, gibt der vorliegende Fall keine Veranlassung zur Entscheidung der in der Rechtsprechung uneinheitlich beantworteten Frage, ob für die Ersetzung eines nach § 52 GVG ausscheidenden Hauptschöffen der Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Wegfallgrundes beim Gericht (so BGH, Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - sowie vom 2. August 1961 - 2 StR 302/61 -) oder der des Erlasses des Beschlusses nach jener Vorschrift (so BGH, Urteil vom 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73 -) oder schließlich der der Streichung des ausscheidenden Hauptschöffen in der Hauptschöffenliste (so BGHSt 10, 252 f und BGH, Urteil vom 9. Februar 1960 - 1 StR 690/59 -) maßgeblich ist.
  • BGH, 08.05.1957 - 2 StR 174/57
    Auszug aus BGH, 09.03.1977 - 2 StR 642/76
    Da dieser noch vor dem Bekanntwerden der Verhinderung der Schöffin T. in der Schöffenliste gestrichen worden war, gibt der vorliegende Fall keine Veranlassung zur Entscheidung der in der Rechtsprechung uneinheitlich beantworteten Frage, ob für die Ersetzung eines nach § 52 GVG ausscheidenden Hauptschöffen der Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Wegfallgrundes beim Gericht (so BGH, Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - sowie vom 2. August 1961 - 2 StR 302/61 -) oder der des Erlasses des Beschlusses nach jener Vorschrift (so BGH, Urteil vom 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73 -) oder schließlich der der Streichung des ausscheidenden Hauptschöffen in der Hauptschöffenliste (so BGHSt 10, 252 f und BGH, Urteil vom 9. Februar 1960 - 1 StR 690/59 -) maßgeblich ist.
  • BGH, 24.06.1959 - 2 StR 7/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.03.1977 - 2 StR 642/76
    Da dieser noch vor dem Bekanntwerden der Verhinderung der Schöffin T. in der Schöffenliste gestrichen worden war, gibt der vorliegende Fall keine Veranlassung zur Entscheidung der in der Rechtsprechung uneinheitlich beantworteten Frage, ob für die Ersetzung eines nach § 52 GVG ausscheidenden Hauptschöffen der Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Wegfallgrundes beim Gericht (so BGH, Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - sowie vom 2. August 1961 - 2 StR 302/61 -) oder der des Erlasses des Beschlusses nach jener Vorschrift (so BGH, Urteil vom 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73 -) oder schließlich der der Streichung des ausscheidenden Hauptschöffen in der Hauptschöffenliste (so BGHSt 10, 252 f und BGH, Urteil vom 9. Februar 1960 - 1 StR 690/59 -) maßgeblich ist.
  • BGH, 09.02.1960 - 1 StR 690/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 09.03.1977 - 2 StR 642/76
    Da dieser noch vor dem Bekanntwerden der Verhinderung der Schöffin T. in der Schöffenliste gestrichen worden war, gibt der vorliegende Fall keine Veranlassung zur Entscheidung der in der Rechtsprechung uneinheitlich beantworteten Frage, ob für die Ersetzung eines nach § 52 GVG ausscheidenden Hauptschöffen der Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Wegfallgrundes beim Gericht (so BGH, Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - sowie vom 2. August 1961 - 2 StR 302/61 -) oder der des Erlasses des Beschlusses nach jener Vorschrift (so BGH, Urteil vom 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73 -) oder schließlich der der Streichung des ausscheidenden Hauptschöffen in der Hauptschöffenliste (so BGHSt 10, 252 f und BGH, Urteil vom 9. Februar 1960 - 1 StR 690/59 -) maßgeblich ist.
  • BGH, 02.08.1961 - 2 StR 302/61

    Ersatz eines wegfallenden Hauptschöffens duch einen an der Spitze der

    Auszug aus BGH, 09.03.1977 - 2 StR 642/76
    Da dieser noch vor dem Bekanntwerden der Verhinderung der Schöffin T. in der Schöffenliste gestrichen worden war, gibt der vorliegende Fall keine Veranlassung zur Entscheidung der in der Rechtsprechung uneinheitlich beantworteten Frage, ob für die Ersetzung eines nach § 52 GVG ausscheidenden Hauptschöffen der Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Wegfallgrundes beim Gericht (so BGH, Urteil vom 24. Juni 1959 - 2 StR 7/59 - sowie vom 2. August 1961 - 2 StR 302/61 -) oder der des Erlasses des Beschlusses nach jener Vorschrift (so BGH, Urteil vom 8. Januar 1974 - 1 StR 529/73 -) oder schließlich der der Streichung des ausscheidenden Hauptschöffen in der Hauptschöffenliste (so BGHSt 10, 252 f und BGH, Urteil vom 9. Februar 1960 - 1 StR 690/59 -) maßgeblich ist.
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